Rechenbeispiel
Fünf Jahre, 1.500 Euro Monatsentgelt und 3.000 Euro jährliche Sonderzahlungen ergeben 5.250 Euro brutto. Bei null Lohnsteuer im letzten laufenden Bezug ergibt die günstigere Vervielfachermethode auch 5.250 Euro netto.
Ermitteln Sie die gesetzliche Abfertigung alt aus Dienstjahren und Monatsentgelt. Für das Netto wird die günstigere Steuer aus 6 % und Vervielfachermethode gewählt.
Ab 3/5/10/15/20/25 vollendeten anrechenbaren Jahren werden 2/3/4/6/9/12 Monatsentgelte angesetzt. Monatsbasis = laufendes Entgelt einschließlich maßgeblicher variabler Bezüge plus Jahres-Sonderzahlungen/12, auf Cent gerundet.
Verglichen werden 6 % der Bruttoabfertigung und die Lohnsteuer des letzten laufenden Bezuges × Bruttoabfertigung / letzter laufender Bruttobezug. Zwingend gilt der kleinere Steuerbetrag. Gesetzliche Abfertigung alt ist sozialversicherungsfrei.
Fünf Jahre, 1.500 Euro Monatsentgelt und 3.000 Euro jährliche Sonderzahlungen ergeben 5.250 Euro brutto. Bei null Lohnsteuer im letzten laufenden Bezug ergibt die günstigere Vervielfachermethode auch 5.250 Euro netto.
Die Vervielfachermethode kann günstiger sein. Fällt für den letzten laufenden Bezug keine Lohnsteuer an, ergibt auch diese Vergleichsmethode null Steuer. Verwenden Sie den tatsächlichen zutreffenden Abrechnungswert.
Ein Anspruch besteht dabei nicht automatisch; es gibt begrenzte Ausnahmen. Wählen Sie bestätigt erst, wenn die Anspruchsgrundlage geklärt ist.
Nein. Im neuen System hängt die Auszahlung unter anderem vom Guthaben der Vorsorgekasse ab und wird nicht anhand dieser Dienstjahresstaffel ermittelt.
Für höhere Abfertigungen können gesetzliche Teilzahlungsregeln gelten. Hier wird die Gesamthöhe, nicht der Zahlungsplan berechnet.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.