Rechenbeispiel
Zehn Überstunden zu 20 Euro und 50 % Zuschlag ergeben 200 Euro Grundlohn plus 100 Euro Zuschlag, zusammen 300 Euro brutto oder rechnerisch 15 Stunden Ausgleich.
Berechnen Sie Grundlohn, Zuschlag und Gesamtentgelt für bestätigte Überstunden. Ein vereinbarter Pauschalbetrag wird zum Vergleich abgezogen.
Bei Monatsentgelt wird der Stundenlohn als Monatsentgelt ÷ bestätigter KV-Stundenteiler ermittelt. Grundlohn = Stunden × maßgeblicher Stundenlohn. Zuschlag = Grundlohn × Zuschlagsprozentsatz. Der gesetzliche Grundfall von Überstunden sieht mindestens 50 % Zuschlag vor; besondere Vereinbarungen können höhere Werte vorsehen.
Die eingetragene Abgeltung wird nur mit dem berechneten Betrag desselben Stundenpakets verglichen. Zeitausgleich entspricht in diesem rechnerischen Modell Stunden × (1 + Zuschlag/100). Ob und wie er vereinbart wurde, wird nicht automatisch festgestellt.
Zehn Überstunden zu 20 Euro und 50 % Zuschlag ergeben 200 Euro Grundlohn plus 100 Euro Zuschlag, zusammen 300 Euro brutto oder rechnerisch 15 Stunden Ausgleich.
Nein. Teilzeitmehrarbeit kann anderen Zuschlagsregeln folgen. Verwenden Sie diesen Rechner nur mit bereits geklärter Stundenart und dem zutreffenden Satz.
Das hängt vom Kollektivvertrag ab. Wählen Sie die Monatsentgelt-Ansicht und tragen Sie den bestätigten KV-Teiler ein; der Vorschlagswert 150 ist keine allgemeine Rechtsregel.
Nein. Eine vollständige Deckungsprüfung berücksichtigt den maßgeblichen Zeitraum und weitere Entgeltbestandteile. Hier wird nur dasselbe eingegebene Stundenpaket verglichen.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.