Wohnen & Immobilien · Österreich

Wohnbeihilfe in Österreich 2026 berechnen

Wählen Sie Ihr Bundesland und berechnen Sie die voraussichtliche Wohnbeihilfe aus Haushalt, Einkommen und Wohnkosten. Sie sehen Kostenobergrenze, Eigenbelastung und monatlichen Zuschuss.

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Ihre Angaben

Beispielwerte anpassen

Zusätzlich zum ausgewählten Einzelhaushalt/Paar, z. B. Kinder ab 25. Jede Person nur einmal zählen. Unter-25-Sonderfälle nach §4a bleiben ausgeschlossen.

€

Ohne 13./14. Bezug und Familienbeihilfe; sonstige anrechenbare Bezüge und nachgewiesenen Unterhalt hinzufügen. Ungeklärte fiktive Unterhaltsbeträge sind ausgeschlossen.

m²
€

Miete, anrechenbare Betriebskosten/Abgaben und USt; ohne Strom, Heizung, Garage und nicht anrechenbare Entgelte.

€

Ihre Eingaben werden nicht an uns übermittelt.

Beispielrechnung
Geschätzte Wohnbeihilfe Wien pro Monat
€ 246,69
Anrechenbarer Wohnungsaufwand€ 525,60
Zumutbarer Wohnungsaufwand€ 278,91
Mindesteinkommen im Profil€ 1.229,89
Nullzumutbarkeitsgrenze€ 922,42
Höchsteinkommen im Modell€ 1.706,30
Berücksichtigte Fläche in m²60
  1. Kostenobergrenze: € 8,76 je berücksichtigtem Quadratmeter.
  2. Über der Nullzumutbarkeitsgrenze: drei Stufen zu 277 Euro mit 50 %, 70 %, 90 %; darüber 100 %.
  3. Kosten minus Zumutbarkeit minus andere Wohnhilfen; Beträge bis einschließlich fünf Euro werden nicht gewährt.
Nur Wien und das beschriebene Haushaltsprofil. Aufenthalt, Gleichstellung, Mietverhältnis und Unterhaltsnachweise werden nicht automatisch geprüft.

So wird gerechnet

Welche Einkünfte eintragen?

Ausgangspunkt ist meist das Jahresnetto geteilt durch zwölf, einschließlich Sonderzahlungen und anrechenbarem Unterhalt. Wien verwendet ein anderes Monatsmodell ohne 13./14. Bezug. Steiermark zählt auch Familienbeihilfe; Kärnten schließt Familienbeihilfe und Pflegegeld aus. In OÖ bleiben Unterhaltsleistungen bis 300 Euro je Kind außer Ansatz. Ziehen Sie nur belegte, nach der Landesrichtlinie ausgenommene Einkünfte ab. Bei Selbständigkeit zählt die gesetzliche Einkommensbasis aus Bescheiden, nicht Umsatz.

Landesregeln statt Einheitsformel

Wien und Kärnten belasten nur Einkommensanteile über den jeweiligen Freigrenzen. OÖ verwendet Haushaltsfaktoren, Salzburg/Tirol/Vorarlberg Zumutbarkeitstabellen. Burgenland kombiniert Tabelle, Richtwert und Zuschussobergrenze. Steiermark berechnet einen Haushaltshöchstbetrag aus gewichtetem Einkommen. NÖ unterscheidet Modell 2009, ältere Wohnbeihilfe und prozentuellen Wohnzuschuss.

Kosten aus der Mietvorschreibung

Übernehmen Sie nur die förderbaren Bestandteile laut Feldhinweis. Salzburg und Burgenland schließen Umsatzsteuer aus; OÖ schließt Betriebskosten aus. Kärnten berücksichtigt Betriebs- und Heizkosten getrennt oder als Pauschalmiete. Vorarlberg ergänzt 2,80 Euro/m², NÖ 1,50 Euro/m². Bei gefördertem Wohnraum in NÖ/Tirol ist der ausgewiesene Finanzierungsanteil maßgeblich.

Voraussetzungen und Grenzen

Die Programme setzen Hauptwohnsitz, zulässiges Miet-/Förderverhältnis und persönliche Berechtigung voraus. NÖ fördert hier nur objektgeförderten Wohnraum. Die Vorarlberger Berechnung verwendet die veröffentlichte Tabelle bis 40 % Zumutbarkeit und stoppt darüber, statt eine nicht belegte Fortsetzung zu berechnen. Härtefälle, geschütztes Vermögen und individuelle Nachweisentscheidungen klärt die Förderstelle.

Wien: Fläche und Kosten

Angemessen sind 60 m² für eine Person, 75 für zwei und zehn weitere je zusätzlicher Person. Das Modell verwendet 8,67 Euro pro m² bis März und 8,76 Euro ab April. Bei Übergröße wird der tatsächliche Aufwand anteilig vermindert. Bei kleinerer Wohnung gilt deren Fläche, mindestens 60 m². Ein persönlich vor mehr als 20 Jahren geschlossener Mietvertrag erlaubt die volle Fläche. Für die Höchsteinkommensgrenze zählt die angemessene Haushaltsfläche (60/75 m² plus 10 je weiterer Person), auch wenn die anrechenbare Fläche der Wohnung kleiner ist. Bei persönlich vor mehr als 20 Jahren geschlossenen Verträgen wird die tatsächliche Fläche mit mindestens 60 m² verwendet.

Wien: Progressive Zumutbarkeit

Die Nullzumutbarkeits- und Mindestgrenzen folgen aus dem Wiener Mindeststandard von 1.229,89 Euro. Nur der Einkommensanteil über der Freigrenze wird stufenweise belastet, nicht das gesamte Einkommen pauschal. Minderjährige erhöhen das Mindesteinkommen um 27 Prozent, volljährige Kinder unter 25 um 75 Prozent, weitere Erwachsene um 100 Prozent des Standards.

Ein Beispiel macht es klar

Rechenbeispiel

Bundesland: WienZeitraum 2026: April bis DezemberErwachsene ab 25: Eine erwachsene PersonMinderjährige Kinder: 0

Eine Person, 1.400 Euro Einkommen, 60 m² und 650 Euro Miete: Ab April sind höchstens 525,60 Euro Wohnkosten anrechenbar; davon wird die stufenweise Zumutbarkeit abgezogen.

Salzburg: Alleinerziehend mit einem Kind

Bundesland: SalzburgZeitraum 2026: April bis DezemberErwachsene ab 25: Eine erwachsene PersonMinderjährige Kinder: 0

Offizielles Beispiel: 12 % Tabellenwert minus 4 % für das Kind und 3 % für Alleinerziehung. 640 − 82,50 = 557,50 Euro pro Monat.

Oberösterreich: eigener Pensionsbezug

Bundesland: OberösterreichZeitraum 2026: April bis DezemberErwachsene ab 25: Eine erwachsene PersonMinderjährige Kinder: 0

45 m² × 4,70 Euro = 211,50 Euro; das Einkommen liegt unter der Freigrenze.

Häufige Fragen

Kann ich jedes Bundesland berechnen?

Ja, der Rechner enthält für alle neun Bundesländer eigene reguläre Modelle. Wählen Sie zunächst das Land; bei mehreren Förderprogrammen zusätzlich das zutreffende Programm.

Warum ist das Ergebnis nur eine Schätzung?

Die Rechenregeln sind hinterlegt. Ob Aufenthalt, Wohnverhältnis, Einkommen und weitere Nachweise rechtlich anerkannt werden, entscheidet die Förderstelle. Ein rechnerischer Betrag allein begründet keinen Anspruch.

Was brauche ich für einen verlässlichen Wert?

Die Mietvorschreibung mit getrennten Bestandteilen, Haushaltsgröße, vollständige Einkommensnachweise und bei gefördertem Wohnraum die Förderzusage. Bei wechselnden Bezügen verwenden Sie die genaue Jahressumme.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.