Rechenbeispiel
Bei 4.000 Euro Grundentgelt und 50 % Arbeit bleiben 2.000 Euro Grundentgelt plus 1.000 Euro Lohnausgleich: zusammen 3.000 Euro brutto.
Vergleichen Sie das Einkommen vor und während der Altersteilzeit. Lohnausgleich, Netto und der AMS-Ersatz einschließlich SV-Mehraufwand und Sonderzahlungspauschale werden getrennt gerechnet.
| Förderkomponente | Vor Ersatzquote (€) |
|---|---|
| Gesetzlicher Lohnausgleich | 1 000,00 |
| Arbeitgeber-SV auf Lohnausgleich | 204,80 |
| Zusätzliche volle SV auf Differenz | 375,50 |
Das reduzierte Grundentgelt wird um die Hälfte der maßgeblichen Differenz ergänzt. Für neue kontinuierliche Modelle bleiben Überstunden aus der Lohn-Ausgleichsbasis draußen; bei Blockmodellen werden sie einbezogen. Beginn bis Oktober 2026: Deckel 6.930 Euro; ab November 2026: 75 % davon, 5.197,50 Euro. Freiwilliger Mehrbetrag wird getrennt eingegeben.
Die frühere volle SV-Basis bleibt maßgeblich. Der Arbeitnehmer trägt Beiträge auf sein tatsächliches Entgelt inklusive Ausgleich; die AV-Stufe richtet sich nach der vollen Basis vor Reduktion. Die zusätzlichen Beiträge der Differenz trägt der Arbeitgeber. Persönliche Freibeträge, Familienbonus oder Pendlerbegünstigungen sind in diesem Vergleich nicht angesetzt.
Berücksichtigt werden der begrenzte Lohnausgleich, die Arbeitgeber-SV darauf und zusätzliche Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-SV für die Differenz zur früheren Basis. Förderfähige Zweige: KV, PV, UV, AV und IESG. Darauf 80 % kontinuierlich bzw. 27,5 % im 2026-Blockmodell, anschließend ein Sechstel Sonderzahlungspauschale. AK, Wohnbauförderung und Vorsorge gehören nicht zum AMS-Ersatz.
Bei 4.000 Euro Grundentgelt und 50 % Arbeit bleiben 2.000 Euro Grundentgelt plus 1.000 Euro Lohnausgleich: zusammen 3.000 Euro brutto.
4.000 Euro vor Reduktion und 50 % Arbeitszeit ergeben im Standardfall 3.000 Euro brutto und 2.174,08 Euro gewöhnliches Monatsnetto. Der AMS-Ersatz an den Arbeitgeber beträgt im Modell inklusive SZ-Pauschale 1.474,95 Euro.
Nein. Das einfache 75-%-Verhältnis betrifft im Standardfall das Brutto. Sozialversicherung und Steuern folgen eigenen Regeln.
Für neue kontinuierliche Vereinbarungen ab 2026 verwendet das AMS eine Vergleichsbasis ohne Mehr- und Überstunden. Beim Blockmodell werden sie anders behandelt.
Die Anzeige mit Sonderzahlungspauschale enthält Lohnausgleich, Arbeitgeber-SV darauf und den förderfähigen zusätzlichen SV-Aufwand. Die separat gezeigte Quote des Bruttoanteils ist nur eine Teilgröße.
Steuerprogression und die SV-Regeln verändern die Relation. Insbesondere bleibt für die AV-Stufe die volle frühere SV-Basis relevant.
Bei neu beginnendem Anspruch sinkt die maßgebliche Entgeltgrenze auf 75 % der Höchstbeitragsgrundlage. Eine höhere vertragliche Zahlung lässt sich als freiwilliger Mehrbetrag berücksichtigen, ohne den AMS-Ersatz künstlich zu erhöhen.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.