Rechenbeispiel
Geboren am 15. April 1965: 61 Jahre und sechs Monate am 15. Oktober 2026; altersbezogener Stichtag 1. November 2026.
Ermitteln Sie Ihr Regelpensionsalter und den frühesten altersbezogenen Monatsstichtag. Die Anhebung für Frauen ist nach Geburtshalbjahr hinterlegt.
Bis Jahrgang 1963 gelten 60 Jahre. Vom ersten Halbjahr 1964 an steigt die Grenze pro Geburtshalbjahr um sechs Monate. Ab 1. Juli 1968 gilt 65.
Für Männer gilt grundsätzlich 65. Ist die Altersgrenze am Monatsersten erreicht, wird dieser Tag angezeigt; sonst der nächste Monatserste.
Geboren am 15. April 1965: 61 Jahre und sechs Monate am 15. Oktober 2026; altersbezogener Stichtag 1. November 2026.
Ja, etwa eine vorzeitige Pensionsart mit eigenen Versicherungszeiten und Abschlägen. Sie ist hier nicht enthalten.
Wenn die Altersgrenze an diesem Tag erreicht ist, kann dieser Monatserste der angezeigte Stichtag sein.
Nein. Mindestversicherungszeiten und ein Pensionsantrag sind ebenfalls notwendig.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.