Pension & Vorsorge · Österreich

Regelpensionsalter und Pensionsantritt berechnen

Ermitteln Sie Ihr Regelpensionsalter und den frühesten altersbezogenen Monatsstichtag. Die Anhebung für Frauen ist nach Geburtshalbjahr hinterlegt.

Rechenstand: · Rechenjahr 2026Berechnung auf Ihrem GerätQuellen ansehen

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Beispielrechnung
Frühester altersbezogener Pensionsstichtag
01.11.2026
Regelpensionsalter61 Jahre und 6 Monate
Altersgrenze erreicht am15.10.2026
  1. Geburtsdatum plus 738 Monate.
  2. Monatserster bei bereits erreichter Altersgrenze; andernfalls nächster Monatserster.
Dieser Stichtag allein bestätigt keinen Anspruch. Versicherungszeiten und Antrag müssen zusätzlich passen.

So wird gerechnet

Frauen-Altersstaffel

Bis Jahrgang 1963 gelten 60 Jahre. Vom ersten Halbjahr 1964 an steigt die Grenze pro Geburtshalbjahr um sechs Monate. Ab 1. Juli 1968 gilt 65.

Monatsstichtag

Für Männer gilt grundsätzlich 65. Ist die Altersgrenze am Monatsersten erreicht, wird dieser Tag angezeigt; sonst der nächste Monatserste.

Ein Beispiel macht es klar

Rechenbeispiel

Geburtsdatum: 1965-04-15Gesetzliche Altersregel: Frauen

Geboren am 15. April 1965: 61 Jahre und sechs Monate am 15. Oktober 2026; altersbezogener Stichtag 1. November 2026.

Häufige Fragen

Kann eine frühere Pension möglich sein?

Ja, etwa eine vorzeitige Pensionsart mit eigenen Versicherungszeiten und Abschlägen. Sie ist hier nicht enthalten.

Was gilt bei Geburtstag am Ersten?

Wenn die Altersgrenze an diesem Tag erreicht ist, kann dieser Monatserste der angezeigte Stichtag sein.

Reicht das Alter allein?

Nein. Mindestversicherungszeiten und ein Pensionsantrag sind ebenfalls notwendig.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.