Ein Kind ganzjährig, volle Aufteilung
12 × 166,68 Euro = 2.000,16 Euro nutzbarer Familienbonus; 999,84 Euro Tarifsteuer bleiben vor anderen Absetzbeträgen.
Berechnen Sie den Familienbonus nach anspruchsberechtigten Kindermonaten, Aufteilung und verfügbarer Tarifsteuer.
Der höhere Betrag gilt bis zum Ende des Monats des 18. Geburtstags. Erst ab dem Folgemonat gilt der niedrigere Betrag, sofern Familienbeihilfe weiter bezogen wird.
2026 sind der volle Anteil oder eine hälftige Aufteilung möglich. Der Familienbonus wird vor den weiteren Absetzbeträgen berücksichtigt und ist selbst nicht negativsteuerfähig.
12 × 166,68 Euro = 2.000,16 Euro nutzbarer Familienbonus; 999,84 Euro Tarifsteuer bleiben vor anderen Absetzbeträgen.
Die Berechnung verwendet den gesetzlichen Monatsbetrag von 166,68 Euro. Zwölf Monate ergeben 2.000,16 Euro.
Bei ganzjähriger Familienbeihilfe sind zwei Monate zum hohen Betrag und zehn Monate zum niedrigeren Betrag einzutragen.
Der Familienbonus selbst führt nicht zu einer Auszahlung. Ein möglicher Kindermehrbetrag ist eine separate Regelung.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.