Steuern & Abgaben · Österreich

Lohnsteuerausgleich mit Familien- und Pensionsdaten

Berechnen Sie Gutschrift oder Nachzahlung aus Lohnzetteln, Abzügen, Familienrechten und Arbeitnehmer- oder Pensionsprofil.

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Beispielrechnung
Geschätzte Gutschrift
€ 472,55
Modellierte Jahressteuer€ 3.527,45
Tarifeinkommen€ 29.868,00
Verkehrs-/Pensionistenabsetzbetrag€ 496,00
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag€ 29,95
Tatsächlich genutzter Familienbonus€ 0,00
Enthaltene SV-Rückerstattung€ 0,00
Erstattung AVAB/AEAB€ 0,00
Kindermehrbetrag€ 0,00
  1. Lohnzettel KZ245 zusammenzählen; SV nicht nochmals abziehen. Weitere Tarif-Einkünfte und noch nicht berücksichtigte Abzüge ergänzen.
  2. Familienbonus vor weiteren Absetzbeträgen; AVAB/AEAB und SV nur innerhalb der Erstattungsgrenzen. Kindermehrbetrag separat.
Zusätzliche Tarif-Einkünfte sind bereits bereinigte positive Einkünfte. Kapital- oder Immobilienerträge mit besonderem Satz hier nicht einfach addieren. Sonderausgaben und Anspruchsvoraussetzungen nicht doppelt erfassen.

So wird gerechnet

Lohnzettel als Ausgangspunkt

KZ 245 enthält die steuerpflichtigen laufenden Bezüge nach den dort berücksichtigten Abzügen. Sozialversicherung daher nicht erneut vom Einkommen abziehen. KZ 260 ist die anrechenbare Lohnsteuer.

Erstattung im einfachen Arbeitnehmerfall

Mindestens 132 Euro Werbungskostenpauschale, Tarif 2026, Familienbonus sowie der gegebenenfalls erhöhte Verkehrsabsetzbetrag mit einkommensabhängigem Zuschlag und Pendlereuro werden angesetzt. Eine negative Modellsteuer wird durch die SV-Rückerstattungsgrenzen begrenzt.

Familie und Pension ergänzen

AVAB/AEAB wird aus Kinderzahl, Dauer und gegebenenfalls Partnergrenze ermittelt. Der Kindermehrbetrag berücksichtigt Erwerbs-/Betreuungszeiten und die zusätzliche Haushaltsvoraussetzung. Bei reiner Pension gilt der Pensionistenabsetzbetrag statt des Verkehrsabsetzbetrags.

Ein Beispiel macht es klar

30.000 Euro KZ 245 und 4.000 Euro KZ 260

Steuerpflichtige Bezüge laut Lohnzettel, KZ 245: 30 000Anrechenbare Lohnsteuer, KZ 260: 4 000Steuerprofil: Arbeitnehmer (auch zusätzlich selbständig)Werbungskosten, die auf das Pauschale anzurechnen sind: 132

Bei 29.868 Euro Einkommen berücksichtigt das Modell zusätzlich den auslaufenden Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag; die Differenz wird als Gutschrift dargestellt.

Pension: 20.000 Euro KZ245

Steuerpflichtige Bezüge laut Lohnzettel, KZ 245: 20 000Anrechenbare Lohnsteuer, KZ 260: 2 000Steuerprofil: Nur Pension, keine aktiven LohneinkünfteWerbungskosten, die auf das Pauschale anzurechnen sind: 132

1.292,20 Euro Tarifsteuer minus 1.020 Euro Pensionistenabsetzbetrag: 272,20 Euro Jahressteuer. Gegenüber 2.000 Euro Lohnsteuer ergibt sich eine Gutschrift von 1.727,80 Euro.

Häufige Fragen

Soll ich den Jahresbruttolohn eingeben?

Nein, hier wird der Wert KZ 245 des Lohnzettels benötigt. Brutto und KZ 245 unterscheiden sich insbesondere durch SV und Sonderzahlungen.

Wie trage ich Familienbonus oder Pendlerpauschale ein?

Wählen Sie den geprüften Familienbonus-Anteil und geben Sie Kindermonate an. Für Pendler verwenden Sie die Jahresbeträge aus dem amtlichen Pendlerrechner. Ein bereits in KZ 245 abgezogenes Pauschale darf hier nicht erneut abgezogen werden.

Ist eine Nachzahlung möglich?

Ja. Übersteigt die modellierte Jahressteuer die anrechenbare Lohnsteuer, zeigt der Rechner eine Nachzahlung.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.