Steuern & Abgaben · Österreich

Negativsteuer für Arbeitnehmer, Pension und Familie

Berechnen Sie rückzahlbare Absetzbeträge und SV-Erstattung. Familienbonus, AVAB/AEAB und Kindermehrbetrag werden getrennt berücksichtigt.

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Beispielrechnung
Erstattungsfähige Negativsteuer insgesamt
€ 1.100,00
55 % der Pflichtbeiträge€ 1.100,00
Verkehrsabsetzbetrag€ 496,00
Einkommensabhängiger Zuschlag€ 804,00
Tarifsteuer vor Absetzbeträgen€ 0,00
Verkehrs-/Pensionistenabsetzbetrag€ 496,00
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag€ 804,00
Tatsächlich genutzter Familienbonus€ 0,00
Enthaltene SV-Rückerstattung€ 1.100,00
Erstattung AVAB/AEAB€ 0,00
Kindermehrbetrag€ 0,00
  1. Arbeitnehmer: 55 % geeigneter SV, Pensionisten: 80 %, jeweils mit gesetzlichen Höchstbeträgen und Begrenzung durch die negative Steuer.
  2. AVAB/AEAB ist gesondert erstattungsfähig. Familienbonus allein führt nicht zu negativer Steuer.
  3. Kindermehrbetrag ist die positive Differenz zwischen 700 Euro je begünstigtem Kind und Tarifsteuer, bei erfüllten zusätzlichen Voraussetzungen.
Eine Rückzahlung bereits einbehaltener Lohnsteuer kommt bei der Jahresveranlagung gegebenenfalls hinzu. Hier wird ausschließlich die Negativsteuer ausgewiesen.

So wird gerechnet

Arbeitnehmer und Pensionen

Arbeitnehmer erhalten höchstens 55 % ihrer geeigneten Beiträge, mit Pendler- und einkommensabhängigen Deckeln. Pensionisten können 80 %, maximal 723 Euro, erhalten; eine steuerfreie Ausgleichszulage vermindert diese Erstattung.

Familie getrennt ausgewiesen

AVAB/AEAB und Kindermehrbetrag werden gesondert berechnet. Der Familienbonus wird zuvor bis zur Tarifsteuer verbraucht. Familienbeihilfe, Haushaltsdauer und Erwerbstage müssen zutreffen.

Ein Beispiel macht es klar

12.000 Euro Einkommen und 2.000 Euro Beiträge

Tarifeinkommen nach allen zulässigen Einkommensabzügen: 12 000Erstattungsfähige Pflichtbeiträge im Kalenderjahr: 2 000Anspruch auf Pendlerpauschale: NeinZustehender Pendlereuro im Jahr: 0

55 % der Beiträge sind 1.100 Euro. Höchstbetrag und negative Modellsteuer lassen diese 1.100 Euro zu.

Pension: 10.000 Einkommen und 1.000 SV

Tarifeinkommen nach allen zulässigen Einkommensabzügen: 10 000Erstattungsfähige Pflichtbeiträge im Kalenderjahr: 1 000Anspruch auf Pendlerpauschale: NeinZustehender Pendlereuro im Jahr: 0

80 % der Beiträge sind 800 Euro. Der Pensionshöchstbetrag begrenzt die SV-Rückerstattung auf 723 Euro, ohne Ausgleichszulage.

Häufige Fragen

Gilt der Rechner auch für Pensionen?

Ja. Wählen Sie das Pensionsprofil und erfassen Sie geeignete Beiträge sowie eine allfällige steuerfreie Ausgleichszulage. Für Pensionen gelten 80 % und höchstens 723 Euro SV-Erstattung.

Kann der Familienbonus ausgezahlt werden?

Ungenutzter Familienbonus selbst wird nicht ausgezahlt. Der getrennte Kindermehrbetrag setzt zusätzliche Erwerbs-/Betreuungs- und Haushaltsvoraussetzungen voraus.

Ist das bereits meine gesamte Steuergutschrift?

Nein. Hier sehen Sie rückzahlbare Absetzbeträge und SV-Erstattung. Für zusätzlich zurückgezahlte Lohnsteuer verwenden Sie die Arbeitnehmerveranlagung.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.