12.000 Euro Einkommen und 2.000 Euro Beiträge
55 % der Beiträge sind 1.100 Euro. Höchstbetrag und negative Modellsteuer lassen diese 1.100 Euro zu.
Berechnen Sie rückzahlbare Absetzbeträge und SV-Erstattung. Familienbonus, AVAB/AEAB und Kindermehrbetrag werden getrennt berücksichtigt.
Arbeitnehmer erhalten höchstens 55 % ihrer geeigneten Beiträge, mit Pendler- und einkommensabhängigen Deckeln. Pensionisten können 80 %, maximal 723 Euro, erhalten; eine steuerfreie Ausgleichszulage vermindert diese Erstattung.
AVAB/AEAB und Kindermehrbetrag werden gesondert berechnet. Der Familienbonus wird zuvor bis zur Tarifsteuer verbraucht. Familienbeihilfe, Haushaltsdauer und Erwerbstage müssen zutreffen.
55 % der Beiträge sind 1.100 Euro. Höchstbetrag und negative Modellsteuer lassen diese 1.100 Euro zu.
80 % der Beiträge sind 800 Euro. Der Pensionshöchstbetrag begrenzt die SV-Rückerstattung auf 723 Euro, ohne Ausgleichszulage.
Ja. Wählen Sie das Pensionsprofil und erfassen Sie geeignete Beiträge sowie eine allfällige steuerfreie Ausgleichszulage. Für Pensionen gelten 80 % und höchstens 723 Euro SV-Erstattung.
Ungenutzter Familienbonus selbst wird nicht ausgezahlt. Der getrennte Kindermehrbetrag setzt zusätzliche Erwerbs-/Betreuungs- und Haushaltsvoraussetzungen voraus.
Nein. Hier sehen Sie rückzahlbare Absetzbeträge und SV-Erstattung. Für zusätzlich zurückgezahlte Lohnsteuer verwenden Sie die Arbeitnehmerveranlagung.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.