5.000 Euro, ein Schriftsatz und eine Verhandlungsstunde
208,20 Euro Grundansatz; Honorar mit Einheitssätzen und ERV 796,16 Euro netto; einschließlich 159,23 Euro USt und 436 Euro Gerichtsgebühr insgesamt 1.391,39 Euro.
Berechnen Sie TP-2- und TP-3A-Leistungen, vereinbarte Stundenhonorare oder Pauschalen und ergänzen Sie Gericht und Prozessrisiko.
TP2 ist etwa für einfache Mahnklagen relevant; TP3A für die dort genannten qualifizierten Schriftsätze und inhaltlichen Verhandlungen. Über 10.170 Euro steigt der Ansatz in gesetzlichen Stufen und Promillesätzen bis zum Höchstbetrag.
Im Stunden-/Pauschalmodus wird das vereinbarte Nettohonorar zuzüglich USt und ausgewählter Auslagen berechnet. Der mögliche Kostenersatz der Gegenseite kann hiervon abweichen. Das vollständige Unterliegensszenario nutzt separat eingegebene Gegner- und Beweiskosten.
208,20 Euro Grundansatz; Honorar mit Einheitssätzen und ERV 796,16 Euro netto; einschließlich 159,23 Euro USt und 436 Euro Gerichtsgebühr insgesamt 1.391,39 Euro.
104,60 Euro Grundansatz, ein doppelt begünstigter Schriftsatz und eine erste Verhandlungsstunde: 402,48 Euro netto einschließlich ERV. Mit USt und 436 Euro Gericht: 918,98 Euro.
Eine einfache Mahnklage fällt regelmäßig unter TP2; qualifiziertes Vorbringen kann anders einzuordnen sein. Die TP2-Auswahl berechnet den entsprechenden niedrigeren Ansatz.
Nein. Das Ergebnis enthält die angegebenen Leistungen. Weitere Verhandlungen, Gegnervertretung und Beweisaufnahme können Sie ergänzen; eine rechtliche Erfolgseinschätzung findet nicht statt.
Ja. Wählen Sie Stundenhonorar oder Pauschale und geben Sie Nettobetrag und Auslagen ein. Gericht und Umsatzsteuer werden separat gezeigt.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.