Steuern & Abgaben · Österreich

Anwaltskosten mit Tarif oder Honorarvereinbarung

Berechnen Sie TP-2- und TP-3A-Leistungen, vereinbarte Stundenhonorare oder Pauschalen und ergänzen Sie Gericht und Prozessrisiko.

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Doppelter Satz nur bei gesetzlich begünstigter Klage/Klagebeantwortung; sonst einfach.

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Beispielrechnung
Kosten der eingegebenen Leistungen
€ 1.391,39
TP-3A-Grundansatz€ 208,20
Gewählter Schriftsatz-Grundansatz€ 208,20
Gewählter Tagsatzungs-Grundansatz€ 208,20
Anwaltshonorar einschließlich Einheitssatz und ERV€ 796,16
Umsatzsteuer auf Honorar€ 159,23
Gerichtsgebühr€ 436,00
Eigene Gesamtkosten€ 1.391,39
Zusätzliche Gegner-/Beweiskosten€ 0,00
  1. Tarifansätze einschließlich Stufen über 10.170 Euro; Berechnung und Halbierung auf zehn Cent gerundet.
  2. Einheitssatz 60 % bis 10.170 Euro, darüber 50 %; Verdoppelung nur bei berechtigtem Schriftsatz.
  3. Honorare/Auslagen mit USt, Gerichtsgebühr und durchlaufende Posten getrennt.
TP-Zuordnung und Einheitssatz müssen zur tatsächlich erbrachten Leistung passen. Bei gemischten Schriftsätzen Tarifblöcke getrennt rechnen.
Das Prozessrisiko hängt von Obsiegen, Kostenersatz und Beweisaufnahme ab. Es wird nur mit Ihren zusätzlich eingegebenen Gegner-/Beweiskosten ergänzt.

So wird gerechnet

Streitwert und Leistung

TP2 ist etwa für einfache Mahnklagen relevant; TP3A für die dort genannten qualifizierten Schriftsätze und inhaltlichen Verhandlungen. Über 10.170 Euro steigt der Ansatz in gesetzlichen Stufen und Promillesätzen bis zum Höchstbetrag.

Honorarvereinbarung und Risiko

Im Stunden-/Pauschalmodus wird das vereinbarte Nettohonorar zuzüglich USt und ausgewählter Auslagen berechnet. Der mögliche Kostenersatz der Gegenseite kann hiervon abweichen. Das vollständige Unterliegensszenario nutzt separat eingegebene Gegner- und Beweiskosten.

Ein Beispiel macht es klar

5.000 Euro, ein Schriftsatz und eine Verhandlungsstunde

Abrechnungsart: RATG: Leistungen nach StreitwertStreitwert: 5 000Schriftsätze nach TP 3A: 1Einheitssatz für die erfassten Schriftsätze: Doppelt bei berechtigter Leistung

208,20 Euro Grundansatz; Honorar mit Einheitssätzen und ERV 796,16 Euro netto; einschließlich 159,23 Euro USt und 436 Euro Gerichtsgebühr insgesamt 1.391,39 Euro.

TP2: 5.000 Euro Streitwert

Abrechnungsart: RATG: Leistungen nach StreitwertStreitwert: 5 000Schriftsätze nach TP 3A: 1Einheitssatz für die erfassten Schriftsätze: Doppelt bei berechtigter Leistung

104,60 Euro Grundansatz, ein doppelt begünstigter Schriftsatz und eine erste Verhandlungsstunde: 402,48 Euro netto einschließlich ERV. Mit USt und 436 Euro Gericht: 918,98 Euro.

Häufige Fragen

Welche Variante gilt für eine Mahnklage?

Eine einfache Mahnklage fällt regelmäßig unter TP2; qualifiziertes Vorbringen kann anders einzuordnen sein. Die TP2-Auswahl berechnet den entsprechenden niedrigeren Ansatz.

Sind alle Prozesskosten automatisch enthalten?

Nein. Das Ergebnis enthält die angegebenen Leistungen. Weitere Verhandlungen, Gegnervertretung und Beweisaufnahme können Sie ergänzen; eine rechtliche Erfolgseinschätzung findet nicht statt.

Kann ich ein vereinbartes Honorar prüfen?

Ja. Wählen Sie Stundenhonorar oder Pauschale und geben Sie Nettobetrag und Auslagen ein. Gericht und Umsatzsteuer werden separat gezeigt.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.