Steuern & Abgaben · Österreich

Grunderwerbsteuer berechnen

Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer bei Kauf, Schenkung oder begünstigter Familienübertragung einschließlich gemischter Erwerbe und anrechenbarer Vorerwerbe.

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Auch übernommene Schulden und bewertete vorbehaltene Rechte berücksichtigen.

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Frühere Werte der gesetzlich zusammenzurechnenden Erwerbe: gleiche Personen oder gleiche wirtschaftliche Einheit. Nur einmal erfassen.

Ihre Eingaben werden nicht an uns übermittelt.

Beispielrechnung
Grunderwerbsteuer
€ 10.500,00
Einordnungentgeltlich
Unentgeltliche Bemessungsgrundlage€ 0,00
Entgeltliche Bemessungsgrundlage€ 300.000,00
Steuer auf unentgeltlichen Teil€ 0,00
Steuer auf entgeltlichen Teil€ 10.500,00
Verwendete Bemessungsgrundlage€ 300.000,00
  1. Gegenleistung beträgt 100 % des Grundstückswerts: entgeltlich.
  2. Bis 30 % unentgeltlich, über 30 % bis 70 % teilentgeltlich, über 70 % entgeltlich.
  3. Unentgeltlicher Teil: Stufentarif unter Anrechnung der erfassten Vorerwerbe. Entgeltlicher Teil: 3,5 %.
Grundbuchgebühr und weitere Kaufkosten sind nicht enthalten. Vorerwerbe werden mit ihren früheren Werten berücksichtigt. Mehrere gleichzeitig verwirklichte Erwerbe und Sonderbefreiungen gesondert prüfen.

So wird gerechnet

Die 30-/70-%-Grenzen

Außerhalb des begünstigten Familienverbands bestimmt das Verhältnis von Gegenleistung zu Grundstückswert die Einordnung. Ein gemischter Erwerb besteuert die Gegenleistung mit 3,5 % und den verbleibenden Grundstückswert nach dem Stufentarif.

Stufentarif mit Vorerwerben

Die ersten 250.000 Euro werden mit 0,5 %, die nächsten 150.000 mit 2 %, darüber hinausgehende Beträge mit 3,5 % erfasst. Für den aktuellen unentgeltlichen Teil ist die Differenz zwischen dem Tarif auf Vorerwerbe plus neuem Erwerb und dem Tarif auf die Vorerwerbe maßgeblich.

Ein Beispiel macht es klar

300.000 Euro im Stufentarif

Erwerbsart: Begünstigter Familienverband / ErbanfallGesamte Gegenleistung: 0Festgestellter Grundstückswert: 300 000Zusammenzurechnende unentgeltliche Vorerwerbe der letzten fünf Jahre: 0

1.250 Euro plus 1.000 Euro ergeben 2.250 Euro.

Gemischter Erwerb außerhalb der Familie

Erwerbsart: Außerhalb des begünstigten FamilienverbandsGesamte Gegenleistung: 100 000Festgestellter Grundstückswert: 300 000Zusammenzurechnende unentgeltliche Vorerwerbe der letzten fünf Jahre: 0

Gegenleistung 33,33 %: 100.000 × 3,5 % plus 200.000 × 0,5 % ergeben 4.500 Euro.

Häufige Fragen

Sind Familienübertragungen immer steuerfrei?

Nein. Der begünstigte Familienverband führt grundsätzlich zum Stufentarif auf den Grundstückswert, auch wenn eine Gegenleistung vereinbart ist.

Was gehört zu den Vorerwerben?

Gesetzlich zusammenzurechnende unentgeltliche Erwerbe bzw. unentgeltliche Teile innerhalb der letzten fünf Jahre: von derselben Person oder betreffend dieselbe wirtschaftliche Einheit. Frühere Werte verwenden und Überschneidungen nicht doppelt zählen.

Ist der Grundstückswert der Kaufpreis?

Nicht zwingend. Verwenden Sie den nach den gesetzlichen Bewertungsmöglichkeiten festgestellten Grundstückswert. Gegenleistung kann neben Geld auch übernommene Schulden oder vorbehaltene Nutzungen enthalten.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.