60 Euro Messbetrag bei 500 %
60 × 5 = 300 Euro jährlich; vier Teilbeträge zu 75 Euro.
Ermitteln Sie Ihre jährliche Grundsteuer aus dem festgestellten Messbetrag und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Das Finanzamt stellt den Grundsteuermessbetrag fest. Die Gemeinde wendet ihren Hebesatz darauf an. Der Messbetrag ist weder der Einheitswert noch der Marktwert.
Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz/100. Bei einem Jahresbetrag über 75 Euro wird grundsätzlich in vier gleichen Teilbeträgen gezahlt.
60 × 5 = 300 Euro jährlich; vier Teilbeträge zu 75 Euro.
Im Grundsteuermessbescheid bzw. den darauf bezogenen Unterlagen. Einheitswert und Kaufpreis dürfen nicht stattdessen eingetragen werden.
Das Feld erwartet den Hebesatz in Prozent. 500 % entspricht dem Faktor 5.
Nein. Der Rechner umfasst nur die Grundsteuer.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.