Rechenbeispiel
240 m² Geschoßfläche / 800 m² Bauplatz = 0,30. Bei Höchstwert 0,40 wären 320 m² möglich, somit noch 80 m².
Berechnen Sie die Ausnutzung Ihres Bauplatzes, den erlaubten Höchstwert und die verbleibende Fläche oder Baumasse. Wählen Sie die Kennzahl aus Ihrem örtlichen Bebauungsplan.
Die GFZ summiert anrechenbare Geschoßflächen und teilt durch den Bauplatz. Der Bebauungsgrad betrachtet die überbaute Grundfläche, die Baumassendichte den umbauten Raum. In Tirol bedeutet Bebauungsdichte das Grundflächenverhältnis; eine steirische Geschoßflächendichte darf dort nicht als identischer Wert behandelt werden.
Keller zählen mit relevanten Aufenthaltsräumen und Erschließung. Beim Dachausbau wird Fläche mit mehr als 1,50 m lichter Höhe berücksichtigt. Der Nenner ist die Bauplatzfläche nach Verkehrsabtretungen.
Außenwände sind höchstens mit 30 cm anzusetzen; zusätzliche Dämmmaßnahmen bestehender rechtmäßiger Gebäude bleiben außer Ansatz. Bei Balkonen mit Gebäudeeigenschaft zählt nur der Vorsprung über zwei Meter.
240 m² Geschoßfläche / 800 m² Bauplatz = 0,30. Bei Höchstwert 0,40 wären 320 m² möglich, somit noch 80 m².
1.600 m³ / 800 m² = 2,0. Bei einer zulässigen Baumassendichte von 3,0 verbleiben 800 m³.
Nein. In der Steiermark zählt die relevante Geschoßfläche, in Tirol bezeichnet Bebauungsdichte die bebaute Grundfläche. Wählen Sie die Kennzahl aus dem örtlichen Plan.
Bauplatz mal Höchstwert ergibt das zulässige Maß. Der Rechner zieht den eingegebenen Bestand bzw. das geplante Vorhaben ab und zeigt Rest sowie Überschreitung.
Aus der örtlichen Widmung bzw. dem Bebauungsplan; er wird nicht anhand der Adresse geraten.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.