1.200 Euro, drei Jahre, Beginn September
200 Euro im ersten Jahr, danach zweimal 400 Euro und zuletzt 200 Euro.
Erstellen Sie einen Abschreibungsplan und vergleichen Sie lineare oder degressive AfA, Gebäudetarife und den Sofortabzug geringwertiger Wirtschaftsgüter.
| Jahr | AfA EUR | Restbuchwert EUR |
|---|---|---|
| 2026 | 200,00 | 1 000,00 |
| 2027 | 400,00 | 600,00 |
| 2028 | 400,00 | 200,00 |
| 2029 | 200,00 | 0,00 |
Linear verteilt Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer. Degressiv werden höchstens 30 % vom Restbuchwert abgeschrieben, mit Halbjahresregel und optional günstigem Wechsel zu linear. GWG bis 1.000 Euro können sofort abgezogen werden.
Der Boden wird ausgeschieden. Wohngebäude verwenden regelmäßig 1,5 %, Betriebsgebäude 2,5 %. Begünstigte neue Gebäude können beschleunigt abgeschrieben werden; die erste Dreifach- und zweite Doppel-AfA wird ohne Halbjahreskürzung angesetzt.
200 Euro im ersten Jahr, danach zweimal 400 Euro und zuletzt 200 Euro.
Abschreibbare Gebäudekosten ohne Boden: erstes Jahr 7,5 % = 52.500 Euro, zweites Jahr 5 % = 35.000 Euro, danach 2,5 % = 17.500 Euro jährlich bis zum Restwert null.
Bei gewöhnlicher linearer und degressiver AfA wird bei Inbetriebnahme ab Juli zunächst eine halbe Jahres-AfA angesetzt. Begünstigte beschleunigte Gebäude-AfA kennt diese Kürzung nicht.
Ein selbständig nutzbares geringwertiges Wirtschaftsgut bis 1.000 Euro Anschaffungskosten kann sofort abgezogen werden. Die Grenze wird vor Privatanteil geprüft; Vorsteuer nur bei Abzugsberechtigung weglassen.
Im degressiven Plan wird einmal zu linear gewechselt, sobald Restbuchwert geteilt durch Restnutzungsdauer einen höheren jährlichen Abzug ergibt. Ein Wechsel von linear zu degressiv ist nicht vorgesehen.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.