30.000 Euro Einkommen
8.453 Euro zu 20 % und 8.008 Euro zu 30 % ergeben 4.093 Euro Tarifsteuer.
Berechnen Sie die Tarifsteuer oder stellen Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen aus Einnahmen, Kosten und persönlichen Abzügen zusammen.
| Tarifstufe | Einkommen EUR | Satz % | Steuer EUR |
|---|---|---|---|
| € 0,00 bis € 13.539,00 | 13 539,00 | 0 | 0,00 |
| € 13.539,00 bis € 21.992,00 | 8 453,00 | 20 | 1 690,60 |
| € 21.992,00 bis € 36.458,00 | 8 008,00 | 30 | 2 402,40 |
Die ersten 13.539 Euro bleiben tarifsteuerfrei. Die folgenden Stufen werden mit 20 %, 30 %, 40 %, 48 %, 50 % und über einer Million Euro mit 55 % besteuert.
Bei selbständiger Arbeit ist Umsatz nicht Einkommen. Bei Gehältern sind Sozialversicherung und Werbungskosten zu berücksichtigen. Nutzen Sie für die Lohnabrechnung den Brutto-Netto-Rechner.
Der persönliche Modus trennt Einnahmen, Betriebsausgaben, gezahlte SV und Gewinnfreibetrag. Umsatz ist nicht automatisch steuerpflichtiges Einkommen. Zusätzlich sind Arbeitslohn und bereits bereinigte Vermietungseinkünfte möglich.
8.453 Euro zu 20 % und 8.008 Euro zu 30 % ergeben 4.093 Euro Tarifsteuer.
35.000 Euro Gewinn minus 4.950 Euro Grundfreibetrag: 30.050 Euro Tarifeinkommen. Ohne weitere Absetzbeträge beträgt die Steuer 4.108 Euro.
Nein. Der höhere Satz gilt nur für den Teil in der jeweiligen Tarifstufe.
Die Abrechnung berücksichtigt zusätzliche Faktoren, insbesondere Sozialversicherung und den Verkehrsabsetzbetrag.
Im Tarifmodus noch nicht. Der persönliche Modus kann Familienbonus, AVAB/AEAB, Unterhalt und Kindermehrbetrag sowie Arbeitnehmer- oder Pensionsabsetzbeträge berücksichtigen.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.