Familie & Alltag · Österreich

Erbquote und Pflichtteil in Österreich berechnen

Berechnen Sie gesetzliche Erbquoten und Pflichtteile von Eheperson und Kindern. Schulden und Verlassenschaftskosten werden zuerst vom Vermögen abgezogen.

Rechenstand: · Rechenjahr 2026Berechnung auf Ihrem GerätQuellen ansehen

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Beispielrechnung
Pflichtteil je Kind
€ 50.000,00
Reinnachlass im Modell€ 300.000,00
Gesetzlicher Erbteil der Eheperson€ 100.000,00
Pflichtteil der Eheperson€ 50.000,00
Gesetzlicher Erbteil je Kind€ 100.000,00
  1. Vermögen minus Schulden und Kosten: € 300.000,00.
  2. Mit Kindern: ein Drittel für die Eheperson, übriger Anteil gleichmäßig für die Kinder.
  3. Pflichtteil = die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Schenkungen, Verzichte, Enterbung und Vorausvermächtnis können zusätzliche Berechnungen erfordern.
PersonGesetzliche Quote (%)Gesetzlicher Erbteil (EUR)Pflichtteil (EUR)
Eheperson33,3333100 000,0050 000,00
Je Kind33,3333100 000,0050 000,00

So wird gerechnet

Gesetzliche Quote

Mit Kindern erhält eine Eheperson ein Drittel; Kinder teilen den Rest. Kinderlos neben zwei lebenden Eltern bekommt die Eheperson zwei Drittel. Ein vorverstorbener Elternanteil fällt in diesem Fall der Eheperson zu.

Hälfte als Pflichtteil

Kinder und Eheperson besitzen grundsätzlich die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteilsquote. Eltern sind seit 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt.

Ein Beispiel macht es klar

Rechenbeispiel

Vermögen der Verlassenschaft: 300 000Schulden und abzuziehende Verlassenschaftskosten: 0Eheperson oder eingetragene Partnerperson vorhanden?: JaLebende Kinder; keine vorverstorbenen Kinder: 2

300.000 Euro Reinnachlass, Eheperson und zwei Kinder: gesetzlich je 100.000 Euro; Pflichtteil je 50.000 Euro.

Häufige Fragen

Erben Eltern neben Kindern?

Im hier abgebildeten Standardfall gehen Nachkommen vor. Die Elternzahl wirkt nur in kinderlosen Fällen.

Sind frühere Schenkungen enthalten?

Nein. Deren Hinzurechnung folgt eigenen Regeln und Fristen und ist nicht bloß ein Abzug vom Vermögen.

Darf ich Enkel als Kinder eintragen?

Nein. Die Vertretung vorverstorbener Kinder nach Stämmen ist in dieser Fassung ausgeschlossen.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.