Rechenbeispiel
Mit 50 Jahren und 300 Monaten kommen 120 Monate hinzu: 1.200 Euro Kontopension werden 1.680 Euro; nach 13,8 Prozent Abschlag bleiben 1.448,16 Euro brutto.
Schätzen Sie den Bruttobetrag aus Pensionskonto und Versicherungsmonaten. Zurechnungsmonate und begrenzter Abschlag sind im Ergebnis sichtbar.
Vor dem 60. Geburtstag können Monate bis 60 hinzukommen. Die Obergrenze folgt APG-Anlage 5: bei 13,8 Prozent Abschlag 469 Monate, bei geringerem Abschlag entsprechend weniger.
Für einen früheren Antritt werden jährlich 4,2 Prozent bzw. monatlich 0,35 Prozent abgezogen, insgesamt höchstens 13,8 Prozent. Das Regelalter der Frauen folgt der Geburtshalbjahresstaffel.
Mit 50 Jahren und 300 Monaten kommen 120 Monate hinzu: 1.200 Euro Kontopension werden 1.680 Euro; nach 13,8 Prozent Abschlag bleiben 1.448,16 Euro brutto.
Nein. Medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen werden nicht aus diesen Zahlen abgeleitet.
Die Zurechnung gleicht einen Teil des gesundheitsbedingt früheren Ausscheidens rechnerisch aus.
Nicht automatisch. Je nach Geburtsjahr und Situation können Rehabilitationsleistungen statt einer Pension vorgesehen sein.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.