Rechenbeispiel
25 + 30 + 20 + 3 + 20 = 98 Stunden. Das überschreitet 95 Stunden und ergibt im Modell Stufe 2 mit 380,30 Euro.
Erstellen Sie eine Übersicht typischer Pflegeverrichtungen mit gesetzlichen Zeitwerten. Daraus werden eine orientierende Pflegestufe und der Betrag 2026 abgeleitet.
| Berücksichtigte Tätigkeit | Stunden pro Monat |
|---|---|
| Körperpflege | 25 |
| Mahlzeiten zubereiten | 30 |
| An-/Auskleiden | 20 |
| Medikamente | 3 |
| Hilfskategorien | 20 |
Beispielsweise Körperpflege 25, Kochen 30, An-/Auskleiden 20 und Medikamente drei Stunden pro Monat. Definierte Hilfskategorien wie Einkaufen oder Wäsche zählen mit je zehn Stunden.
Die ersten Grenzen liegen bei mehr als 65, 95, 120 und 160 Stunden. Mehr als 180 Stunden allein reichen für Stufe 5 nicht; die zusätzliche Pflegebedingung muss vorliegen.
Für Inkontinenzreinigung, Leibstuhl, Stoma, Kanüle/Sonde, Katheter und Einläufe werden die täglichen Richtwerte der Einstufungsverordnung auf 30 Tage umgerechnet. Wählen Sie nur tatsächlich zusätzlich benötigte Hilfe; keine doppelte Erfassung derselben Verrichtung.
25 + 30 + 20 + 3 + 20 = 98 Stunden. Das überschreitet 95 Stunden und ergibt im Modell Stufe 2 mit 380,30 Euro.
Nein. Das gesetzliche Kriterium lautet mehr als 65 Stunden; ebenso müssen die weiteren Schwellen überschritten werden.
Für Stufen 5 bis 7 sind besondere zusätzliche Bedingungen vorgeschrieben, nicht nur eine Stundenzahl.
Nein. Sie dient der Vorbereitung und Plausibilitätsprüfung; die zuständige Stelle begutachtet und entscheidet.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.