BMF-Beispiel Elektro-Pkw
3,75 Euro Leistung plus 9 Euro Gewicht ergeben 153 Euro pro Jahr.
Berechnen Sie die motorbezogene Versicherungssteuer 2026 für ältere und neuere Pkw, Plug-in-Hybride und Elektroautos.
Bei Erstzulassung vor Oktober 2020 gilt der kW-Tarif mit möglichen Zahlungszuschlägen. Bei späterer Erstzulassung verwendet das Modell die jeweiligen kW- und CO₂-Abzüge des Erstzulassungsjahres. Pkw ohne WLTP-Wert haben einen eigenen kW-Tarif.
Bei Elektro-Pkw gelten die aktuellen gestaffelten Komponenten für Nenndauerleistung und Eigengewicht auch bei älterer Erstzulassung. Der Zeitpunkt der Erstzulassung erzeugt hier keinen Zahlungszuschlag.
3,75 Euro Leistung plus 9 Euro Gewicht ergeben 153 Euro pro Jahr.
66 kW × 0,62 + 20 kW × 0,66 + 10 kW × 0,75 ergeben 61,62 Euro pro Monat und 739,44 Euro jährlich.
Nein. Es wird nur die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet, die über die Versicherung eingehoben wird.
Nein. Das Feld verlangt die erste weltweite Zulassung. Ein importierter Gebrauchtwagen wird dadurch nicht zu einem Neuwagen.
Beim Hybrid nur die Leistung des Verbrennungsmotors; beim Elektroauto die Nenndauerleistung im Zulassungsschein. Die beworbene System- oder Spitzenleistung ist nicht die passende Grundlage.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.