Steuern & Abgaben · Österreich

NoVA für neue und gebrauchte Pkw berechnen

Berechnen Sie die NoVA eines Pkw nach dem Zulassungsdatum, einschließlich älterer EU-/EWR-Importe und Wertverlust der Bonus-/Malusbeträge.

Rechenstand: · Rechenjahr 2026Berechnung auf Ihrem GerätQuellen ansehen

Ihre Angaben

Beispielwerte anpassen
€
g/km

Bis Februar 2014 für Bonus/Malus; März 2014–2019 NEFZ; ab 2020 WLTP. Plug-in: gewichteter Wert.

kW

Ihre Eingaben werden nicht an uns übermittelt.

Beispielrechnung
NoVA
€ 3.250,00
NoVA-Satz12 %
Grundbetrag€ 3.600,00
CO₂-Malus nach Wertverlust€ 0,00
Abzugsposten nach Wertverlust€ 350,00
Verbleibender Wertanteil100 %
  1. Rechtslage: 2026, CO₂ nach WLTP.
  2. (150 − 91) ÷ 5; ganzer Prozentsatz, höchstens 80 %.
  3. Voller Malus und Abzug ohne Wertverlust.
Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und NoVA. Bei Privatkauf muss ein zu niedriger Kaufpreis gegebenenfalls durch den anerkannten gemeinen Wert ersetzt werden. Zulassung, Transport, Zoll und Umsatzsteuer sind nicht enthalten.

So wird gerechnet

Rechtslage passend zum Vorgang

Neuwagen und Drittstaatenimporte werden grundsätzlich nach der Rechtslage bei Entstehung der Abgabenschuld besteuert. Bei direkten EU-/EWR-Gebrauchtimporten gilt die österreichische Rechtslage der erstmaligen Zulassung im EU-/EWR-Raum.

Historischer Tarif und Wertverlust

Der Rechner wählt anhand des Datums Verbrauchs-/Schadstofftarife ab Juni 1996 oder die späteren CO₂-Tarife. Bonus, Malus und Abzüge werden durch aktuellen Wert/Neuwert gekürzt; bei unbekanntem Neuwert gilt eine Achtelung mit mindestens einem verbleibenden Achtel.

Ältere Gebrauchtwagen

Juni 1996 bis Februar 2014: Verbrauchstarif bis 16 %, ab Juli 2008 zusätzlich emissionsabhängige Bonus-/Malusstufen. März 2014 bis 2015: CO₂-Tarif bis 32 % mit den damaligen Abzügen. Ohne bekannten Neuwert verbleibt bei diesen Fahrzeugen 2026 ein Achtel des Bonus/Malus.

Ein Beispiel macht es klar

Neuwagen 2026: 30.000 Euro und 150 g/km

Vorgang: Neuwagen / reguläre Besteuerung 2026Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und NoVA: 30 000CO₂-Wert nach dem für die Rechtslage nötigen Messverfahren: 150Messwert: WLTP

12 % von 30.000 minus 350 Euro ergeben 3.250 Euro.

BMF-Beispiel: EU-Gebrauchtimport mit bekanntem Neuwert

Vorgang: Direkter EU-/EWR-GebrauchtimportBemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und NoVA: 8 000CO₂-Wert nach dem für die Rechtslage nötigen Messverfahren: 270Messwert: NEFZ / historischer CO₂-Wert

32 % von 8.000 plus (400 − 300) × 8.000/28.500 ergeben 2.588,07 Euro.

Historischer BMF-Fall: Benziner von Dezember 2008

Vorgang: Direkter EU-/EWR-GebrauchtimportBemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und NoVA: 10 000CO₂-Wert nach dem für die Rechtslage nötigen Messverfahren: 150Messwert: NEFZ / historischer CO₂-Wert

14 % aus dem Verbrauch: 1.400 Euro. 20 % Erhöhung auf den Grundbetrag: 280 Euro. NOx-Bonus nach Achtelung: 25 Euro. Ergebnis: 1.655 Euro.

Häufige Fragen

Gilt bei einem deutschen Gebrauchtwagen immer die Formel 2026?

Nein. Bei einem direkten EU-/EWR-Import zählt die erste Zulassung im EU-/EWR-Raum. Ein Wechsel des Halters oder eine spätere deutsche Zulassung ändert dieses Datum nicht.

Was gilt bei unbekanntem Neupreis?

Wählen Sie die Achtelung. Ganze Jahre zwischen Erstzulassung und Besteuerung zählen; nach sieben Jahren verbleibt ein Achtel von Malus und Abzug.

Sind Umsatzsteuer und Importkosten enthalten?

Nein. Der Betrag enthält nur NoVA. Die rechtlich richtige Nettobemessungsgrundlage muss feststehen.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.