Rechenbeispiel
100 PKW-Kilometer ergeben 50 Euro. Zehn Stunden bestätigte Inlandsreise ohne bezahlte Mahlzeit ergeben weitere 25 Euro: zusammen 75 Euro.
Berechnen Sie Kilometer-, Tages- und Nächtigungsgeld für eintägige und mehrtägige Dienstreisen. Für Auslandsreisen werden österreichische Auslandsreisesätze und Inlandsanteile getrennt ausgewiesen.
Für PKW gilt 0,50 Euro/km, für Motorrad und Fahrrad 0,25 Euro/km. Im PKW kommen 0,15 Euro je mitbeförderter Person und Kilometer hinzu. Berücksichtigt werden höchstens 30.000 km pro Jahr, beim Fahrrad 3.000 km.
Bei mehr als drei Stunden werden je angefangener Stunde 2,50 Euro, maximal 30 Euro angesetzt. Ein vom Arbeitgeber bezahltes Mittag- oder Abendessen vermindert das Tagesgeld um 15 Euro, höchstens bis null. Belegte Kosten werden zusätzlich addiert, ohne deren Erstattungsfähigkeit zu beurteilen.
Aus Datum und Uhrzeit entstehen 24-Stunden-Abschnitte oder Kalendertage. Je Abschnitt über drei Stunden zählt jede angefangene Stunde als Zwölftel, höchstens zwölf. Bei Auslandsanteilen werden deren Zwölftel zuerst mit dem Auslandssatz bewertet; nur die verbleibenden Zwölftel der gesamten Reise erhalten den Inlandssatz.
Im Inland kürzt jede bezahlte Hauptmahlzeit um 15 Euro, mindestens auf null. Im Ausland kürzt eine Mahlzeit nicht; zwei lassen ein Drittel des Taggeldes. Tatsächliche eigene Nächte können pauschal oder mit belegten Hotelkosten inklusive Frühstück berücksichtigt werden. Kostenlose Unterkunft löst hier keine Pauschale aus.
100 PKW-Kilometer ergeben 50 Euro. Zehn Stunden bestätigte Inlandsreise ohne bezahlte Mahlzeit ergeben weitere 25 Euro: zusammen 75 Euro.
100,02 Euro Auslandstagesgeld plus 55,80 Euro Nächtigungspauschalen und 50 Euro Kilometergeld ergeben zusammen 205,82 Euro.
Der gewöhnliche Arbeitsweg wird hier nicht abgerechnet. Dafür können Pendlerpauschale und Pendlereuro relevant sein.
Der steuerlich mögliche Betrag allein begründet keinen Anspruch. Erstattung richtet sich zusätzlich nach Vertrag und Kollektivvertrag.
Im amtlichen Kilometergeld sind typische Fahrzeugkosten abgegolten. Tragen Sie diese nicht nochmals unter weitere Belege ein.
Es gelten die österreichischen steuerfreien Höchstbeträge für das ausgewählte Land, nicht die deutschen Reisekostensätze. Für nicht gelistete Länder können Sie die Werte der verlinkten amtlichen Tabelle übernehmen.
Geben Sie je Abrechnungstag 0, 1 oder 2 ein, etwa 0, 2, 1. Ein einzelner Wert gilt für alle Abrechnungstage. Das Ergebnis zeigt die Tagesaufteilung, damit Sie die Zuordnung prüfen können.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.