500.000 Euro Umsatz und 100.000 Euro KU1-Basis
Die Freigrenze ist überschritten. 100.000 × 0,28 % ergeben 280 Euro KU1.
Berechnen Sie KU1 aus der Steuerbasis, KU2 aus monatlichen Löhnen oder Ihre Grundumlage aus dem Tarif Ihrer Fachgruppe.
Der Jahresumsatz entscheidet über die Freigrenze. Der Tarif wird jedoch auf die gesetzlich bestimmte umsatzsteuerbezogene KU1-Basis angewendet, nicht auf Umsatz oder Gewinn.
Die niedrigeren Sätze gelten nur für den übersteigenden Teil der Bemessungsgrundlage. Vorsteuer auf bestimmte Anlageinvestitionen und weitere gesetzliche Ausnahmen müssen vor Eingabe ausgeschieden sein.
2026 gelten Gesamtsätze von 0,31 bis 0,40 %. Der Freibetrag für kleine Lohnsummen wird je Monat geprüft.
Eine Grundumlage wird nicht aus dem Gewinn abgeleitet. Das Formular bildet die im jeweiligen Fachgruppenbeschluss angegebenen festen, mengen- und wertabhängigen Komponenten ab.
Die Freigrenze ist überschritten. 100.000 × 0,28 % ergeben 280 Euro KU1.
10.000 × 0,36 % = 36 Euro im Monat; zwölf gleiche Monate ergeben 432 Euro KU2.
Nein. Die Grundlage enthält bestimmte Eingangssteuerbeträge und übergegangene Steuerschulden nach gesetzlichen Ausschlüssen.
Nein. Sie bezieht sich auf den inländischen steuerbaren Umsatz, nicht auf den eingegebenen KU1-Steuerbetrag.
Ja. Wählen Sie den Beitragstyp. KU2 rechnet aus monatlichen Löhnen und Bundesland; die Grundumlage benötigt den konkreten Tarif Ihrer Fachgruppe.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.